Information des FSW zum Klimaticket

 Folgende Information haben wir vom Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, Niederösterreich und Burgenland erhalten und möchten diese sehr gerne mit Ihnen teilen: 

 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass für blinde und sehbehinderte Menschen mit Wohnsitz in Wien eine Förderung für das Klimaticket durch den Fonds Soziales Wien (FSW) möglich ist.  Es kann entweder - wie bisher - die Jahreskarte der Wiener Linien ODER das Klimaticket Österreich bzw. VOR KlimaTicket Metropolregion gefördert bezogen werden. In Anbetracht der sehr kurzen Zeitspanne zwischen Information zum Klimaticket am 30.9.2021 und Umsetzung können wir in einem ersten Schritt derzeit schon folgende Informationen dazu geben:

 

  • Die Förderung für das Klimaticket erfolgt maximal in Höhe der Kosten für eine Jahreskarte der Wiener Linien.
  • 100% der Kosten einer Jahreskarte der Wiener Linien können auch für das Klimaticket gefördert werden. Das sind derzeit regulär € 365 bzw. € 235 für SeniorInnen pro Karte.
  • Eine Doppelförderung des FSW für die Jahreskarte der Wiener Linien und das Klimaticket ist nicht möglich.
  • Auch KundInnen, die bereits eine vom FSW geförderte Jahreskarte der Wiener Linien nutzen, können eine Förderung für das Klimaticket erhalten: Nach dem Kauf des Klimatickets muss von den KundInnen die geförderte Jahreskarte der Wiener Linien umgehend gekündigt werden (Kündigungsbestätigung der Wiener Linien ist aufzubewahren). Nur so ist eine Förderung für das Klimaticket möglich.

 

Für die Förderung des Klimatickets ist ein Antrag beim FSW erforderlich:

  • Belege über den Kauf des Klimatickets werden für eine Förderung durch den FSW benötigt und sind daher bitte unbedingt aufzubewahren. Für die Jahreskarte der Wiener Linien erfolgt die Antragstellung auf Förderung über die Wiener Linien. Diese verrechnen direkt mit dem FSW.
  • Beim Klimaticket ist eine direkte Verrechnung der Wiener Linien oder anderer Anbieter mit dem FSW nicht möglich. Daher ist für eine Förderung des Klimatickets ein Antrag beim FSW erforderlich.

Es werden hierfür erst Strukturen geschaffen bzw. Abläufe adaptiert, sodass eine Antragstellung erst in den nächsten Monaten möglich sein wird. Näheres wird vom Fonds Soziales Wien möglichst zeitnah kommuniziert werden.

 

Hinweis betreffend Klimaticket und Begleitperson:

Für die Mitnahme einer Begleitperson im Rahmen des Klimatickets kommen die hierfür geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf des Klimatickets zur Anwendung. Unter Punkt 5.4.3 ist angeführt, dass bei Vorweis des Berechtigungsdokuments eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund unentgeltlich befördert werden, sofern die zu begleitende Person im Besitz eines gültigen Tickets ist (siehe dazu https://www.klimaticket.at/static/tarife/klimaticket/de/agb/index.html).